Warum der Privacy Shield wichtig war
Im Rahmen des Privacy Shield-Abkommens hat man sich darauf geeinigt, dass die Datenschutz-Standards der Vereinigten Staaten und der EU ebenbürtig seien und der Transfer von personenbezogenen Daten daher unproblematisch.
US-Firmen mussten sich lediglich ein Zertifikat des US-Department of Commerce ausstellen lassen und sich verpflichten, bei der Datenverarbeitung europäische Standards einzuhalten – also jene der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Rund 5.000 US-Unternehmen erhielten ein derartiges Zertifikat, darunter nahezu alle Internet-Giganten wie Microsoft, Facebook, Amazon oder Google.
Warum der Privacy Shield gekippt wurde
Dass der EuGH das Abkommen gekippt hat, hat vor allem mit den US-amerikanischen Überwachungsgesetzen zu tun, die zwischen US-Bürgern und Bürgern aus Drittstaaten unterscheiden. Letztere dürfen in jedem Ausmaß überwacht werden und müssen auch nicht darüber informiert werden, wenn der Auslandsgeheimdienst NSA (National Security Agency) auf ihre personenbezogenen Daten zugreift. Der vierte Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung, der US-Bürger vor Überwachung schützt, gilt eben nur für US-Bürger.
Welche Folgen hat das Ende des Privacy Shield für europäische Unternehmen?
Europäische Unternehmen müssen nun also erneut ihre Prozesse und Infrastruktur prüfen, um herauszufinden, wo personenbezogene Daten bei Unternehmen in den USA gespeichert werden. Ist dies der Fall, reicht es nicht mehr aus, sich auf das Privacy Shield zu berufen, sondern es muss geprüft werden, ob die Datenschutzbestimmungen der EU erfüllt werden.
Weiters muss auch die Kommunikation zum Kunden und die von diesen bestätigten Rechtstexte überprüft und gegebenenfalls der Datenaustausch mit den USA unterbunden werden. Konkrete Maßnahmen zu erarbeiten fällt jedoch vor allem deshalb schwer, da noch keine regulatorischen Leitlinien existieren.
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Welche Möglichkeiten haben europäische Unternehmen nun?
Die sicherste Lösung ist es, auf in Europa ansässige Datenverarbeiter zu setzen, die keinerlei personenbezogene Daten in die USA transferieren.
Zwar gibt es Auswege, um weiterhin mit US-amerikanischen Datenverarbeitern zusammenzuarbeiten, aber die bringen einige unklare Parameter ins Spiel.
- Ausweg 1: US-Firmen könnten neue Verträge anbieten. Artikel 49 der DSGVO erlaubt nämlich Ausnahmen zum Datenschutz, wenn der Betroffene vorab ausführlich über die Risiken informiert wurde und ausdrücklich zustimmt und das US-Unternehmen erklären kann, warum der Datentransfer unerlässlich ist. Gegen diese Lösung spricht, dass es US-Unternehmen per Gesetz verboten ist, zuzugeben, dass Userdaten an die NSA weitergegeben werden. Damit ist eine vollständige Aufklärung der Betroffenen nicht möglich.
- Ausweg 2: US-Firmen könnten sich auf Standardvertragsklauseln (SCC, Standard Contractual Clause) berufen. Diese gelten weiterhin, bieten für das Unternehmen aber keine Rechtssicherheit. Im Bedarfsfall wird die nationale Datenschutzbehörde prüfen, ob das Nicht-EU-Land ein angemessenes Datenschutzniveau hat. Hier beißt sich also die sprichwörtliche Katze wieder in den eigenen Schwanz.
Fazit
Europäische Unternehmen respektieren in überwiegendem Maß die Privatsphäre ihrer in- und ausländischen Kunden und nehmen große Aufwände in Kauf, um deren Daten angemessen zu verarbeiten und zu schützen. Es hat niemals eine ebenbürtige Behandlung von Nicht-US-Kunden in den USA gegeben.
Die vernetzte digitale Welt ermöglicht es, umfangreiche Daten zu speichern und auszuwerten. Der internationale Fokus auf Datenschutz ist eine logische Konsequenz daraus. In der Wahrnehmung der Nutzer wird daher die korrekte Einhaltung des Datenschutzes und transparente Information über die Datenhaltung immer wichtiger bei der Wahl eines Anbieters.
Natürlich werden rechtlich und technisch Möglichkeiten erarbeitet werden, die Daten der Kunden auch bei Unternehmen aus den USA zu speichern, doch wer langfristig auf der sicheren Seite sein will und das Vertrauen seiner Kunden nicht aufs Spiel setzen möchte, wird – wo möglich – in Zukunft auf europäische Datenverarbeiter setzen.
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