Die Einkommen- und Lohnsteuer wird gesenkt
Bereits 2020 wurde die erste Tarifstufe in der Lohn- und Einkommensteuer von 25 auf 20 Prozent vermindert. Diese Steuerzuckerl gab es für Einkünfte zwischen 11.000 und 18.000 Euro – darunter liegende Einkünfte zahlen ohnehin keine Steuer.
Ab 1. Juli 2022 soll die zweite Tarifstufe in der Einkommensteuer (18.000 bis 31.000 Euro) von 35 auf 30 Prozent reduziert werden. Gemäß den Berechnungen des Finanzministeriums ersparen sich die betroffenen Steuerzahler bis zu 650 Euro pro Person und Jahr.
Die dritte Tarifstufe soll ab 1.Juli 2023 entlastet werden. Da soll es zu einer Absenkung von 42 auf 40 Prozent für Einkünfte zwischen 31.000 und 60.000 Euro komme. Insgesamt sollen von der Tarifsenkung rund 3,8 Millionen Lohn- und Einkommensteuerzahlende profitieren.
Wie ist das mit der kalten Progression?
Mit der Reduktion der Einkommensteuer wird allerdings nur die kalte Progression entschärft.
- Wenn das Einkommen steigt, wird oft nur die Inflation ausgeglichen.
- Die Steuerzahler:innen wachsen allerdings dennoch in eine höhere Steuerklasse
- Das Resultat: Sie zahlen mehr Einkommensteuer – obwohl die Kaufkraft nicht steigt.
- Der Finanzminister freut sich über ein Mehr in seinem Börserl – ohne dass der Fiskus die Steuern erhöhen muss.
Ein guter Deal für den Finanzminister. Er gibt den arbeitenden Menschen mittels Steuerreformen Geld zurück, dass sie zuerst im Zuge der kalten Progression selbst eingezahlt haben. Jeder Finanzminister kann schließlich nur dann die Steuern senken, wenn vorher genug Steuern einbezahlt wurden.
Noch ein Wermutstropfen: Die Tarifsenkung soll unterjährig erfolgen, dies könnte viel Arbeit für die Lohnverrechner, Softwareprogrammierer und Steuerberater bedeuten!
Krankenversicherungsbeiträge werden gesenkt
Um Menschen mit niedrigen Einkommen weiter finanziell zu entlasten, werden die Krankenversicherungsbeiträge gesenkt – und zwar um bis zu 1,7 Prozent
- für Einkommen bis zu einem monatlichen Bruttobezug von 2.500 Euro bzw.
- für Pensionen bis zu einem monatlichen Bruttobezug von 2.200 Euro.
Die ausfallenden Teile der Krankenversicherungsbeiträge werden den Gesundheitskassen aus dem Bundesbudget vollständig ersetzt.
Wer profitiert von dieser Emtlastung?
Die vom Finanzministerium veröffentlichten Zahlen ergeben folgendes Bild: Fast die Hälfte der Steuerpflichtigen in Österreich verdienen weniger als 18.000 Euro pro Jahr. Da hier eine Steuerentlastung nicht mehr (viel) bringen kann, werden die Krankenversicherungsbeiträge gesenkt.
Da das Gesundheitssystem in Österreich aber natürlich Geld benötigt, zahlt dies der Fiskus aus dem Budget. Somit wandert Geld von einer Tasche in die andere. Die Krankenversicherungsbeiträge sollen ebenfalls unterjährig – ab 1. Juli 2022 gesenkt werden.
Die Familienförderung wird ausgebaut
Der Familienbonus Plus wird angehoben, und zwar
- bis zum 18. Geburtstag von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr
- ab dem 18. Geburtstag von 500 auf 650 Euro
Das Plus wird erstmals ab 1. Juli 2022 berücksichtigt. Folglich erhöht sich der Familienbonus Plus im Jahr 2022 um 250 Euro, ab 2023 um 500 Euro jährlich.
Für die Personen, die keine Einkommensteuern zahlen, soll der Kindermehrbetrag (negative Steuer) von 250 auf 450 Euro erhöht werden.
Die Körperschaftsteuer wird gesenkt
Die Körperschaftsteuer hat eine wichtige Signalwirkung im internationalen Standort-Wettbewerb. Große und mittelgroße Unternehmen schaffen und sichern Arbeitsplätze nachhaltig. Der derzeit geltende österreichische Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent geht auf das Jahr 2005 zurück. Um im internationalen Wettbewerb nicht an Attraktivität zu verlieren und weitere Impulse für den wirtschaftlichen Aufschwung zu setzen, wird die KöSt stufenweise gesenkt:
- 2023 auf 24 Prozent und
- 2024 auf 23 Prozent.
Weitere Reformen
Die ökosoziale Steuerreform beinhaltet zudem
- einen Freibetrag für Erfolgsbeteiligungen von Mitarbeiter:innen,
- die Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von derzeit 800 auf 1.000 Euro
- die Erhöhung des Grundfreibetrages beim Gewinnfreibetrag sowie
- die Einführung eines (ökologischen) Investitionsfreibetrages mit Wirkung ab 1. Jänner 2023.
Für die EPU gilt somit: Rechnen Sie mit Ihrem Steuerberater durch, ob sich die Gründung einer Gesellschaft m.b.H. für Sie persönlich rechnet.
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CO2-Bepreisung
Die Einführung der CO2-Bepreisung soll sozial und wirtschaftlich verträglich umgesetzt werden. Gestartet wird bei 30 Euro pro Tonne CO2 im Juli 2022.
- Dies bedeutet für einen Autofahrer mit einem durchschnittlichen Verbrauch eine Mehrbelastung von ca. 60 Euro pro Jahr.
- Die Mehrbelastung der Kosten einer Gastherme können bei einer durchschnittlichen Wohnung und einem kalten Winter 100 Euro und mehr ausmachen.
Bis 2025 wird der Preis auf 55 Euro pro Tonne CO2 angehoben werden. Diese Einnahmen werden umgehend und zur Gänze in Form eines regionalen Klimabonus an die Menschen zurückgegeben. Die Einwohner der Stadt Wien bekommen dabei weniger (100 Euro/Jahr) als die Bewohner ländlicher Gegenden (200 Euro/Jahr) – weil das öffentliche Verkehrsnetz in Wien gut ausgebaut ist.
Dadurch soll ein Anreiz für umweltfreundliches Verhalten geschaffen und das Steuersystem zu einem Schutzinstrument für das Klima werden – sagt die Bundesregierung. Die Zukunft wird weisen, ob die Bundesregierung hier Recht bekommt, meint Ihr Autor.
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