Eine Klarstellung am Anfang: Die Steuerklärung und alle damit verbundenen Pflichten ersparen sich Kleinunternehmen auch mit der Steuerreform 2020 nicht. Die gute Nachricht: Es gibt wesentliche Erleichterungen und die Möglichkeit, den Gewinn pauschal zu ermitteln. Das bedeutet: Für Kleinunternehmer wird es die Einkommensteuererklärung in der klassischen Form nicht mehr geben. Hier das Wichtigste im Überblick:
Vorab: Was sich nicht ändert
- Einnahmen müssen weiterhin aufgezeichnet und die Belege über die Umsätze weiterhin mindestens sieben Jahre aufgehoben werden. Eine Verletzung der Belegaufzeichnungspflichten kann hohe Strafen zur Folge haben.
- Auch die elektronische Registrierkasse mit Sicherheitseinrichtung muss weiterhin verwendet werden, sofern Sie nicht unter einer Ausnahmeregel (z.B. gemeinnütziger Verein oder Jahresumsätze unter 15.000 Euro oder Barumsätze unter 7.500 Euro) fallen.
- An den Regelungen für mobile Unternehmer hat sich nichts geändert.
- Und auch die Belegerteilungspflicht besteht nach wie vor. Deine Kunden haben unverändert die Pflicht, den Beleg mitzunehmen. An diesen Pflichten ändert die Steuerreform nichts.
Wer ist Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin?
Kleinunternehmer ist, wer Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze hat und daher von der Umsatzsteuer befreit ist. Diese Kleinunternehmergrenze wird mit 2020 von 30.000 Euro auf 35.000 Euro erhöht.
ACHTUNG: Diese Grenze ist eine Nettogrenze, d.h. Du kannst eine fiktive (rechnerische) Umsatzsteuer zu dieser Grenze hinzurechen, obwohl du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer verrechnest und auch keine abführst. Deine Bruttogrenze ab 1.1.2020 beträgt z.B. bei Umsätzen mit Getränken (20% fiktive Umsatzsteuer) 42.000 Euro und bei Umsätzen mit Lebensmitteln (10% fiktive Umsatzsteuer) 38.500 Euro.
Bleib unter dieser Grenze, dann kannst du deine Einkommensteuer pauschal ermitteln.
Was passiert, wenn du die Kleinunternehmergrenze überschreitest?
Ein einmaliges Überschreiten auf 40.000 Euro (Toleranzregel) ist ebenfalls zulässig. Da auch diese Umsatzgrenze eine Nettogrenze ist, betragen die einmalige Toleranzschwellen entweder 48.000 Euro (bei 20% fiktiver Umsatzsteuerpflicht) oder 44.000 Euro (10% fiktive Umsatzsteuerpflicht).
ACHTUNG: Im Geschäftsjahr nach dem Überschreiten musst du die niedrigere Grenze von 35.000 Euro wieder einhalten! Wenn du die Grenze im Folgejahr noch einmal überschreitest, kannst du die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Was bedeutet pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben?
Pauschale Ermittlung bedeutet, dass Kleinunternehmer einen bestimmten Prozentsatz vom Umsatz als Betriebsausgaben abziehen können, ohne dafür Belege vorweisen zu müssen. Dieser Prozentsatz beträgt
- 45% für alle Betriebe (ausgenommen Dienstleister)
- 20% für Dienstleister (weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese geringere Kosten haben)
Welche Vorteile hat die pauschale Ermittlung?
- Wenn du als Kleinunternehmer keine anderen Einkünfte hast, ist deine Steuerlast sehr niedrig oder sogar Null.
- Zusätzlich ersparst du dir Steuerberatungskosten – weil ja keine Kosten für die elektronische Belegaufzeichnung der Betriebsausgaben anfallen können.
- Du bist von der Einkommensteuererklärung befreit – nicht jedoch von der Pflicht zur Bekanntgabe deiner Umsätze! Diese sind schließlich ja die Basis für die Ermittlung der pauschalen Betriebsausgaben und auch des Gewinnes.
- Die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge kannst du zusätzlich zum pauschalen Abzug geltend machen.
- Du brauchst alle anderen Ausgabenbelege (z.B. für Miete, Wareneinkauf, Reinigungsmittel oder sogar für das Anlagevermögen, etc.) nicht mehr zu erfassen, da sie steuerlich keine Bedeutung mehr haben.
TIPP: Wegwerfen solltest du diese Belege dennoch nicht. Vielleicht ist die steuerliche Pauschalierung ungünstig, wenn du beispielsweise Verluste erzielst. Oder vielleicht benötigst du die Belege als Beweissicherung in einem Gerichtsprozess – für dich oder für andere Personen. Bewahre auch Ausgabenbelege sicherheitshalber sieben Jahre auf.
Welche Ausnahmen gibt es?
Keine Steuerfreiheiten ohne Ausnahme: Von dem pauschalen Steuerabzug ausgeschlossen sind:
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände
- juristische Personen (Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer Personengesellschaft)
Fazit
Die pauschale Einkommensteuer-Ermittlung hat viele Vorteile. Um die Steuerberaterzunft brauchst du dir dennoch keine Sorgen machen. Die Steuergesetze für alle anderen Unternehmen werden – auch durch die vorliegende Steuerreform – eher noch komplizierter. Und um herauszufinden, ob sich die neuen Pauschalierungsregeln für dich rechnen, solltest du auch einen Steuerexperten kontaktieren.
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