Beim Autokauf gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Reihe steuerliche Vorteile – und zwar gewaltige:
- Der Kauf eines kleinen E-Autos kostet nach Steuerabschreibungen und anderen Begünstigungen nur noch weniger als 30 Prozent des Listenpreises.
- Wir haben für Sie zwei Modelle – ein E-Fahrzeug und ein Kfz mit Verbrennungsmotor – berechnet, die beim Kauf ungefähr gleich teuer sind.
Außerdem haben wir zusammengefasst,
- wie Sie mit einem Fiskal-LKW 20% Umsatzsteuer sparen,
- was bei der Abschreibung von Kfz von der Einkommensteuer zu beachten ist und
- wann die Luxustangente schlagend wird.
Vorsteuerabzug bei Autos und Bikes
Auch wenn ein PKW oder ein Motorrad für ein Unternehmen angeschafft wird, ist kein Vorsteuerabzug zulässig. So will es der Fiskus. Aber keine Regel ohne Ausnahmen:
- Bestimmte Gewerbe
Taxiunternehmen, Leasingunternehmen oder Speditionen dürfen auch bei normalen PKW die Vorsteuer abziehen.
- Klein-Lkw, Kleinbusse und Mini-Vans
Auch Fiskal-LKW genannt. Dabei handelt es sich um Mischformen zwischen PKW und LKW. Wenn ein Modell auf der Liste der Fiskal-LKW steht, verbilligt sich nicht nur der Kaufpreis um 20% Umsatzsteuer – auch für Tankrechnungen, Reparaturen und Leasingraten dürfen Sie die Vorsteuer abziehen.
ACHTUNG: Einen Vorsteuerabzug gibt es nur für betriebliche Fahrten! Daher muss im Zweifelsfall ein Fahrtenbuch geführt werden. Wie Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, verrät Ihnen Ihr Steuerberater.
- Kfz und Krafträder ohne CO2 Ausstoß
Kauf, Miete und Betrieb von Kraftfahrzeugen ohne CO2-Ausstoß sind begünstigt. Egal, ob Elektromotor oder andere zukünftige Antriebe ohne CO2-Ausstoß.
Seit 1. Jänner 2020 gilt das auch für Krafträder. Darunter sind Fahrzeuge zu verstehen, deren Fortbewegung nicht ausschließlich durch Muskelkraft, sondern ganz oder teilweise durch Motoreneinsatz bewirkt wird. Bei Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (z. B. Motorfahrrädern, Motorrädern mit Beiwagen, Quads, Elektrofahrrädern und Selbstbalance-Rollern mit ausschließlich elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb) steht somit ein Vorsteuerabzug zu.
COVID-19-Investitionsprämie für E-Autos und E-Bikes
Die COVID-Investitionsprämie* gibt es:
- in Höhe von 14% der Investitionssumme für Neuinvestitionen in Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life-Science
- in Höhe von 7% der Investitionssumme für andere förderungswürdige Investitionen.
Der Wermutstropfen: Transport- und Fahrzeugwirtschaft kommen leider nur sehr eingeschränkt in den Genuss, da Investitionen in fossile Energieträger explizit ausgenommen sind.
Die gute Nachricht: Für den Kaufpreis von E-Autos wird es die 14 prozentige Investitionsprämie geben – und diese ist auch noch steuerfrei. Im Berechnungsmodell in der Anlage haben wir daher die Investitionsprämie in Abzug gebracht.
*Anträge können bis 28. Februar 2021 beim aws (Austria Wirtschaftsservice) gestellt werden. Die Investitionssumme muss mindestens 5.000 Euro betragen.
Einkommensteuer-Abschreibung bei PKW
Das Einkommensteuerrecht ist bei der Abschreibung für betrieblich genutzte PKW nicht sehr großzügig.
- Ein PKW muss über acht Jahre abgeschrieben werden – auch wenn Sie etwa als Handelsvertreter 40.000 km im Jahr fahren und sich alle vier Jahre ein neues Auto gönnen.
- Wird der PKW tatsächlich nur kürzer genutzt, entsteht ein zusätzlicher steuerlicher Abzugsposten (genannt Buchwertabgang), der sich freilich erst beim Ausscheiden des PKWs steuerlich auswirkt.
Die achtjährige Abschreibung gilt übrigens auch bei Leasing-Autos. Darum müssen Unternehmer in der Steuererklärung vom Leasingaufwand einen komplizierten errechneten Leasingaktivposten berücksichtigen. Dieser ist nicht sofort abschreibbar, sondern wirkt sich ebenfalls erst nach dem Ende der Leasingzeit aus.
TIPP: Die zwingende achtjährige Abschreibung gilt nicht für Fiskal-LKW und echte LKW. Diese Vehikel können auch kürzer abgeschrieben werden. In aller Regel akzeptiert die Finanz einen Zeitraum von etwa vier Jahren. Eine kürzere Abschreibungsdauer bedeutet niedrigere laufende Einkommen- oder Körperschaftsteuern, weil sich die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer verringert.
Luxustangente bei PKW über 40.000 Euro
Ein PKW mit einem Kaufpreis über 40.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattungen gilt aus Sicht des Fiskus als Luxus.
- Das bedeutet: Ein über diesen – Luxustangente genannten – Grenzwert hinaus gehender Anteil des Kaufpreises ist nicht abzugsfähig.
- Nicht nur der Kaufpreis, auch wertabhängige Kosten wie die Kasko- und Haftpflichtversicherung oder Zinsen beim Kredit sind nur anteilsmäßig abzuziehen.
Kompliziert wird es bei der Berechnung der Luxustangente bei Gebrauchtwagen:
- Kauft sich der Unternehmer einen Gebrauchten und die Erstzulassung liegt weniger als fünf Jahre zurück, so muss er von seinem tatsächlich gezahlten Preis die Luxustangente – auf Basis eines fiktiven Neupreises – in Abzug bringen.
Ein BEISPIEL: Eine Unternehmerin kauft sich einen gebrauchten, vierjährigen Porsche um 30.000 Euro (fiktiver Neupreis 60.000 Euro). Die Luxustangente von 40.000 Euro ist um 20.000 Euro überschritten, das entspricht einem Drittel des Kaufpreises. Von den 30.000 Euro ist somit ein Drittel in Abzug zu bringen und die AfA muss entsprechend gekürzt werden.
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PKW abschreiben: das Steuer-Optimum
Wo liegt also das Steueroptimum?
- Wenn der Kaufpreis für den Gebrauchten oder für den Neuen unter 40.000 Euro liegt, kann der volle Kaufpreis abgeschrieben werden.
- Wenn schon ein Luxusvehikel, dann erwerben Sie einen Gebrauchten knapp über 5 Jahre und der Kaufpreis sollte nicht mehr als 40.000 Euro betragen.
- Oder Sie erwerben ein Fahrzeug mit E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb und freuen sich über den vollständigen Vorsteuerabzug bis zu einem Betrag von 40.000 Euro.
Steuer sparen beim PKW Kauf - ein Rechenbeispiel
Verbrennungsmotor oder E-Auto? Vergleichen Sie selbst!
Unsere Modellautos haben eine Leistung von 100 Kilowatt, das sind ca.136 PS, und einen Listenpreis von 28.000 Euro.
Für die Berechnung wurde eine Einkommensteuer für ein Einkommen über 31.000 Euro angenommen.
HINWEIS: Das Kfz gilt für den geschäftsführenden Gesellschafter nicht als Sachbezug!
PWK ohne CO2 Emission
Kaufpreis Listenpreis, brutto: 28.000 Euro
abzüglich 10 % Händlerrabatt: - 2.800 Euro
abzüglich E-Mobilitätsbonus: - 3.000 Euro
ergibt Kaufpreis nach Rabatt: 22.200 Euro
abzüglich 20 % Vorsteuer - 3.700 Euro
Kaufpreis, netto 18.500 Euro
abzüglich EK-Steuerabzug 42 % - 7.770 Euro
Nettoaufwand nach EKSt. 10.730 Euro
COVID-Investitionsprämie: 14 % -2.590 Euro
Kaufpreis, netto gesamt: 8.140 Euro
= rund 29 % vom Listenpreis
PKW mit Verbrennungsmotor
Kaufpreis Listenpreis, brutto: 28.000 Euro
abzüglich 10 % Händlerrabatt: - 2.800 Euro
ergibt Kaufpreis nach Rabatt: 25.200 Euro
abzüglich EK-Steuerabzug 42 % -10.584 Euro
Nettoaufwand nach EKSt. 16.616 Euro
Kein Vorsteuerabzug, KEINE COVID-19 Investitionsprämie, aber ein höherer EK-Steuerabzug, weil höhere Kosten
Kaufpreis, netto gesamt daher: 16.616 Euro
= rund 60 % vom Listenpreis
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