In Österreich werden jedes Jahr ca. 45.000 Kleinlastwagen zugelassen. Ab 1.7.2021 werden diese deutlich teurer: Alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen werden dann NoVA-pflichtig – das entspricht einem Preisanstieg um bis zu 20% der Anschaffungskosten.
Steuerliche Begünstigungen für Fiskal LKWs
Die neue Normverbrauchsabgabe (NoVA) trifft Kleinkraftwagen mit der Bezeichnung N1, die der Güterbeförderung dienen und nicht mehr als 3.500 kg wiegen. Diese sogenannten Fiskal-LKWs sind steuerlich begünstigt:
- Es gibt keine Luxustangente.
- Keine zwingende 8-jährige Nutzungsdauer. Das bedeutet, sie können während einer kürzeren Nutzungsdauer abgeschrieben werden, die höheren Abschreibungen reduzieren die laufenden Gewinnsteuern.
- Für geleaste Fiskal-LKWs muss kein Aktivposten zwecks Kürzung des Leasingaufwands berechnet werden. Dies hat große steuerliche Vorteile.
- Die Buchhaltung ist bei Fiskal-LKWs vereinfacht.
- Bisher wurde beim Kauf auch keine NoVa fällig. Damit hat es ab dem 1. Juli 2021 allerdings ein Ende.
Ab dem zweiten Halbjahr 2021 werden Pick-ups, Vans und SUVs also empfindlich teurer – ersten Schätzungen zufolge kann die Preiserhöhung 10 bis 20% des früheren Kaufpreises ausmachen.
Was gilt bei Import aus dem Ausland?
Wenn du einen Kleinkraftwagen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union importierst, fällt dann die NoVA an, wenn das KfZ erstmals nach dem 1.7.2021 zugelassen wurde. Gebrauchte Kleinkraftwagen bleiben damit NoVA-frei.
Der Importeur hat die NoVA selbst zu berechnen, beim Finanzamt zu deklarieren und zu bezahlen.
Jährliche Preiserhöhungen durch Malusgrenzwert
Neu ist auch der so genannte Malusgrenzwert: Wenn der erlaubte CO2-Grenzwert in Gramm pro Kilometer überschritten wird, muss bei Berechnung der NoVA ein Malusbetrag berücksichtigt werden.
- Dieser Malusgrenzwert sinkt jedes Jahr, weil davon ausgegangen wird, dass der technische Fortschritt umweltfreundlichere Antriebe ermöglicht.
- Zusätzlich wird der Malusbetrag für jedes Jahr des Überschreitens des erlaubten Grenzwertes pro CO2-Gramm um 10 Euro erhöht.
Dicke Klimasünder werden also jedes Jahr in der Anschaffung ein bisschen teurer – was den Kauf zunehmend unattraktiv macht. Steuern sind auch ein Lenkungsinstrument, der Fiskus möchte lenken und in eine klimafreundlichere Welt steuern.
Ein paar Rechenbeispiele
So könnte sich die Preiserhöhungen infolge der NoVA auswirken (Betrag, um den sich der Kaufpreis erhöht):
- FIAT DUCATO 2,3 u 1,5T Nu
2021: 100,00
2022: 3.445,00
2023: 3.790,00
2024: 4.535,00 - TRANSIT KASTEN EK u. 1 t Nu.
2021: 485,00
2022: 2.800,00
2023: 3.115,00
2024: 3.670,00 - VW CRAFTER u. 14,5 Nu
2021: 600,00
2022: 7.915,00
2023: 9.530,00
2024: 11.445,00
Rückvergütung der NoVA
Die NoVA kann, wenn ein zulassungsfähiges Fahrzeug ins Ausland verbracht bzw. verkauft wird, unter gewissen Voraussetzungen anteilig zurückgefordert werden. So ist zum Beispiel die Rückforderung möglich, wenn das Fahrzeug als Übersiedlungsgut durch einen Privaten ins Ausland verbracht wird oder das Fahrzeug durch einen Privaten (bzw. ein Unternehmer, der das Fahrzeug nicht überwiegend für das Unternehmen genutzt hat) nachweislich ins Ausland verkauft wird.
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Freiheiten für grüne Fahrzeuge
Nachgeschärft hat der Gesetzgeber auch bei den geförderten Technologien: Attraktive Steuerbefreiungen gibt es nun explizit nicht mehr nur für Elektrofahrzeuge, sondern auch wasserstoffbetriebene Vehikel. Grundsätzlich gilt die Ausnahme künftig für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km – unabhängig von der Antriebstechnik.
Fazit
Überlege, auf ein klimafreundliches Fahrzeug umzusteigen – oder nütze das Zeitfenster bis vor dem 1. Juli 2021.
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