Zur Krisenbewältigung sind gewaltige Programme angelaufen. Kurzarbeit, Stundungen, Aussetzen von Prämienzahlungen und einige mehr. Allen gemeinsam ist: Sie helfen kurzfristig, müssen aber größtenteils irgendwann wieder zurückgezahlt werden, von wenigen nicht rückzahlbaren Zuschüssen abgesehen.
Wenn Sie zu jenen Kleinunternehmen gehören, die kurzfristig Liquiditätsprobleme befürchten oder schon haben, kann ein Überbrückungskredit vorerst eine Lösung sein.
1. Welche Kredite und Garantien werden angeboten?
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Ab 8. April bietet das aws (Austria Wirtschaftsservice, die Förderbank des Bundes) Garantien für Überbrückungsfinanzierungen an.
- Besichert werden 90% eines Überbrückungskredites.
- Die restlichen 10% muss der oder die KreditnehmerIn selbst besichern können, so die Bank dies verlangt.
- Die Laufzeit beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre.
Der Kreditzinssatz beträgt 1% , dazu kommen Garantieentgelte zwischen 0,25% und 2%.
2. Für welche Kredithöhe gilt die Garantie?
Abgedeckt werden maximal drei Monatsumsätze oder 120 Mio Euro.
- Voraussetzung ist, der Liquiditätsbedarf besteht in Österreich.
- Werden weitere Mittel benötigt, braucht es eine Sondergenehmigung.
3. Wofür gibt es den Überbrückungskredit – wofür nicht?
Der Kredit soll die Ausfälle durch die Corona-Krise abfedern. Der Umsatzentgang muss entsprechend darstellbar sein. Ausnahmsweise dürfen die Kreditmittel auch dazu verwendet werden, fällige Beträge (Kapital, Zinsen) aus bereits laufenden Krediten – auch bei Drittinstituten – abzudecken.
Mit der aws-Überbrückungsgarantie kann auch eine Erweiterung eines Kontokorrentkredits besichert werden! Es muss aber ein neuer Rahmen bzw. ein neues Kreditkonto sein.
Keinen Überbrückungskredit gibt es für:
- Nachbesicherung von bestehenden Krediten;
- Investitionen, bis auf geringfügige Projektteile (z.B. die Anschaffung eines Laptops für das Home-Office).
TIPP: Für Wachstumsprojekte stehen die laufenden aws-Förderungsprogramme wie üblich zur Verfügung!
4. Wer kann um den Überbrückungskredit ansuchen?
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Ansuchen können Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der Coronavirus-Krise beeinträchtigt ist:
- Gewerbliche und industrielle Klein- und Mittelbetriebe,
- Personenunternehmen (auch EPU),
- Freie Berufe,
- Neue Selbständige.
Grundsätzlich sind alle Branchen förderbar.
Keinen Überbrückungskredit bekommen
- Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft – diese können bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank einen Antrag stellen.
- Versicherungen (ausgenommen Versicherungsagenten/innen und -makler/innen, die förderbar sind);
- Realitätenwesen (z.B. Bauträger sowie Vermietung & Verpachtung, ausgenommen: Immobilienvermittler/innen und Hausverwaltungen, die förderbar sind);
- Vereine;
- Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
- Banken- und sonstiges Finanzierungswesen.
5. Wo kann man den Überbrückungskredit beantragen?
Anträge können über die finanzierende Hausbank oder eine andere Bank erfolgen. Die Bank reicht den Antrag bei der Förderstelle aws über den aws-Fördermanager ein. Das aws entscheidet dann über die Vergabe der Haftung. Eine Antragstellung ohne kreditgewährende Bank ist nicht möglich!
TIPP: Ihre Hausbank kann die beste Wahl sein, meist ist sie die einfachere. Sie kennen und vertrauen einander, aber wie heißt es so schön: Der Vergleich macht sicher. Prüfen Sie, ob die bisherigen Konditionen aktualisiert werden sollten.
6. Welche Mindestvoraussetzungen gibt es?
Gleich vorweg: Eine bloße Umschuldung wird nicht gefördert! Die Förderung muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen.
- Es darf kein Reorganisationsbedarf nach URG (Unternehmens-Reorganisations-Gesetz) im letzten Wirtschaftsjahr vorliegen.
- Weiters darf keine gesetzliche Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (= Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vor der Krise gegeben sein.
Beide Voraussetzungen muss die einreichende Bank bei Antragstellung bestätigen.
7. Welche Unterlagen sind nötig?
Spezielle Unterlagen sind grundsätzlich nicht erforderlich. Im Wesentlichen bestätigen das Unternehmen und die kreditgewährende Bank, dass die Kriterien des Förderungsprogramms eingehalten werden.
Das kreditgewährende Institut kann für die Prüfung aber sehr wohl noch zusätzliche Unterlagen benötigen, z.B. den Jahresabschluss und die Saldenlisten, die letzten SVS- bzw. ÖGK-Auszüge sowie einen Kontoauszug des Finanzamts.
8. Wie schnell erfolgt die Kreditzusage?
Mit dem Absenden des Garantieantrags durch das finanzierende Institut wird gleichzeitig die Garantiezusage ausgestellt. Formell muss dies allerdings noch durch den Bund anerkannt werden – das erfolgt innerhalb von 24 Stunden.
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