Die Corona-Krise fordert uns allen viel ab, UnternehmerInnen wie MitarbeiterInnen trifft diese Krise hart. Steigende Infektionszahlen in Österreich bedeuten auch ein entsprechendes Risiko für Unternehmen. Die gesetzliche Fürsorgepflicht von Arbeitgebern gegenüber seinen Mitarbeitern darf speziell hier nicht vernachlässigt werden.
Was also ist zu tun, wenn ein COVID-19-Verdachtsfall im Unternehmen auftaucht? Nun, als COVID-19-Beauftragter, möchte ich Ihnen im Folgenden einige Tipps geben:
Symptome
Zeigt einer ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen folgende Symptome:
- plötzlicher Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes
- Fieber
- trockener Husten
- Kurzatmigkeit
- Müdigkeit
ist größte Vorsicht geboten, um nicht andere zu gefährden.
Gehen Sie mit Ruhe und Bedacht vor und handeln Sie gemäß folgender Vorgehensweise:
Vorgehensweise
- Der/die betroffene MitarbeiterIn muss in einem eigenen Raum von anderen Personen abgesondert werden. Dieser Raum sollte nach Möglichkeit gut durchlüftet sein.
- Rufen Sie die Gesundheitshotline 1450 an und melden Sie diesen Verdachtsfall. Dort wird anhand standardisierter Fragen das weitere Procedere definiert.
- Der betriebsinterne Kontaktverlauf ist zu dokumentieren (wann hat dieser Mitarbeiter mit welchem Kollegen, Kunden, etc. Kontakt gehabt) sowie alle getroffenen betriebsinternen Maßnahmen mit Datum und Uhrzeit inkl. einer genauen Beschreibung.
- Schicken Sie den betroffenen Mitarbeiter auf keinen Fall nach Hause! Er wird in Absprache mit 1450 von einem Rettungswagen abgeholt.
- Kollegen, die mit dem betroffenen Mitarbeiter in engem Kontakt waren und sich nicht krank fühlen, sollten im Homeoffice bleiben und sich 10 Tage lang selbst beobachten. Bei Auftreten von Symptomen sind der Arbeitgeber sowie die Gesundheitsnummer 1450 zu informieren.
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Weitere Maßnahmen
- Lassen Sie sämtliche Oberflächen – speziell aber Türklinken, WCs, etc. – regelmäßig desinfizieren.
- Achten Sie besonders auf eine sorgfältige Abfallentsorgung.
- Stellen Sie Händedesinfektionsspender auf und achten Sie darauf, dass diese immer befüllt sind.
- Achten Sie darauf, dass die allgemein bekannten Hygienevorschriften (Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen, regelmäßiges Händewaschen, etc.) in Ihrem Unternehmen eingehalten werden.
- Etablieren Sie in Ihrem Unternehmen ein Krisenteam, das für solche aber auch andere Fälle, die das Unternehmen bedrohen, Entscheidungen treffen und Maßnahmen umsetzen kann.
Die WKO hat eine Checkliste ausgearbeitet, die alles Wesentliche zusammenfasst.
Agieren Sie vorrausschauend, um Ihre Fürsorgepflichten, als Arbeitgeber zu wahren! Damit helfen Sie mit, die Infektionszahlen zu senken und sind gut gerüstet, um einen COVID-19-Verdachtsfall in Ihrem Unternehmen korrekt abzuwickeln.
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