Bitte beachten Sie: Dieser Überblick wird laufend aktualisiert, zuletzt am 27.4. Eventuell ist mit weiteren Anpassungen zu rechnen.
Welche Unternehmen bekommen jetzt Hilfe?
- Unternehmen und Selbständige, die direkt oder indirekt vom Corona-Virus betroffen sind – durch Erkrankung oder Quarantäne.
- Unternehmen und Selbständige, die auf Grund der Corona-Pandemie mit massiven Geschäftseinbußen und Zahlungsschwierigkeiten rechnen müssen.
Härtefall Fonds
Der Härtefall-Fonds bringt besonders betroffenen Selbständigen bis zu 2.000 Euro pro Monat, über drei Monate, also bis zu 6.000 Euro, die später nicht zurückgezahlt werden müssen.
Folgende Gruppen können Ansprüche stellen:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
- Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
- Jungunternehmer die zwischen 2018 und 2020 gegründet haben.
Für die Gruppe der Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung sowie für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe wird die Bundesregierung gesonderte Förderrichtlinien erlassen.
Hier gehts zu den genauen Richtlininen für den Härtfall-Fonds Phase 2.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird über ein Online Formular bei der WKO gestellt.
- Sie benötigen dazu Ihre Steuernummer.
- Eine Mitgliedschaft bei der WKO ist keine Voraussetzung.
Fixkostenzuschuss
Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 % erhalten steuerfreie und nicht rückzahlbare Zuschüsse zu bestimmten Fixkosten.
Die Registrierung für die Fixkostenzuschüsse ist im Zeitraum vom 15. April bis zum 31. Dezember 2020 über das Austria Wirtschaftsservice (aws) möglich. Die Anträge für das aktuelle Geschäftsjahr können somit erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses gestellt werden.
Für welche Fixkosten gibt es einen Zuschuss?
- Mieten (Ausschöpfung der Möglichkeit von Mietzinsminderung notwendig)
- Versicherungsprämien
- Zinsaufwendungen
- vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die unkündbar oder betriebsnotwendig sind
- Lizenzkosten, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten
- Unternehmerlohn – nach den gleichen Kriterien wie im Härtefall-Fonds
- Wertverlust von verderblichen und saisonalen Waren, wenn sie aufgrund der Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus mehr als 50 % ihres Wertes verlieren.
Wenn der Umsatzeinbruch mehr als 40 % beträgt, zahlt der Bund:
- bei 40 - 60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung
- bei 60 - 80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung
- bei 80 - 100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung
Sowohl den Umsatzeinbruch als auch den Betrag der relevanten Fixkosten muss ein Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer (in Verhandlung stehen auch Bilanzbuchhalter und Unternehmensberater!) bestätigen. Nach Feststellung des Schadens wird der Zuschuss nach Beendigung des heurigen Wirtschaftsjahres mit 90 Mio. Euro gedeckelt ausbezahlt.
Wie wird der Zuschuss beantragt?
Registrierungen zur Beantragung von Zuschüssen sind ab 15.4. über das Portal des aws möglich.
Erleichterungen bei Finanzamts-Zahlungen
Folgende Erleichterungen können Selbständige und Unternehmen jetzt beim Finanzamt beantragen:
- Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftssteuer (Wenn keine Einkünfte über 11.000 Euro zu erwarten sind, können die Vorauszahlungen auch auf null gesetzt werden)
- Stundung/Ratenzahlung der Vorauszahlung für Einkommen- und Körperschaftssteuer
- Nachlass der Stundungszinsen
- Herabsetzung eines bereits verhängten Säumniszuschlags
Wie wird der Antrag gestellt?
Das Finanzministerium stellt ein Sammel-Formular für alle Anträge zur Verfügung, das über diesen Link abgerufen werden kann.
Erleichterungen bei SVS-Beiträgen
Die Sozialversicherung der Selbständigen bietet den Versicherten mehrere Möglichkeiten für schnelle und unbürokratische Hilfe:
- Stundung der Beiträge
- Ratenzahlung der Beiträge
- Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
- Komplette oder teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Wie wird der Antrag gestellt?
Folgende Online-Formulare stehen zur Verfügung:
- Anträge zu Stundung, Ratenzahlung und Nachsicht der Verzugszinsen
- Anträge für die Herabsetzung der Beitragsgrundlage
Erleichterungen bei Beiträgen für die ÖGK
Dienstgebern mit Liquiditätsengpässen bietet die Österreichische Gesundheitskasse umfangreiche Erleichterungen:
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag aber sanktionsfrei gestellt werden. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen müssen weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK gesendet werden.
Sie müssen keinen Antrag stellen – die Erleichterungen treten automatisch in Kraft
Kontakt: Österreichische Gesundheitskasse
Unterstützung aus dem Wiener Notlagenfonds
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Für Wiener Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, die durch die Corona-Epidemie in Not geraten, wurde ein Notlagenfond eingerichtet. Bei starker Betroffenheit (Umsatzrückgang über 50%) kann eine Unterstützung beantragen. Möglich sind
- ein nicht rückzahlbarer Mietzuschuss bei Umsatzrückgang von 50 % - 74 % bis zu 600 Euro monatlich
- ein nicht rückzahlbarer Ausfallersatz bei Umsatzrückgang ab 75 % bis zu 1.000 Euro monatlich
Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Wien. Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt der WKW. Anträge werden ab dem 1. April bearbeitet.
Wie wird der Antrag gestellt?
Anträge können über die Wirtschaftskammer Wien gestellt werden.
Corona-Kurzarbeit
Bei Kurzarbeit wird die Normalarbeitszeit und damit auch das Arbeitsentgelt reduziert. Das hilft Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ziel ist es, die Arbeitskosten temporär zu reduzieren und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten.
Die Corona-Kurzarbeit ermöglicht eine Reduktion der Normalarbeitszeit auf bis zu 10% über den gesamten Zeitraum (bis zu drei Monate, eine Verlängerung um weitere drei Monate ist möglich) gerechnet; sie kann zeitweise auch auf 0% reduziert werden. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Mitarbeiter zwei Monate gar nicht arbeitet und im dritten Monat zumindest die 10 % seiner Normalarbeitszeit gerechnet über drei Monate arbeitet oder auch mehr.
Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber gemäß festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden (Kurzarbeitsbeihilfe). In den Pauschalsätzen sind die anteiligen Sonderzahlungen, die anteiligen Beiträge zur Sozialversicherung (bezogen auf aus Entgelt vor Einführung der Kurzarbeit) und die sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben enthalten. Für Einkommensanteile über 5.370 Euro gebührt keine Beihilfe.
ACHTUNG: Der Arbeitnehmer muss Alturlaube aus vergangen Urlaubsjahren vorab verbrauchen, ebenso sind offene Zeitausgleichsguthaben zu verbrauchen. Und: Während der Kurzarbeit dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden!
Wie wird der Antrag gestellt?
Voraussetzung ist eine Beratung durch das AMS sowie ein Antrag. Alle Details finden Sie auf dem Portal der WKO und auf dem Factsheet Corona Kurzarbeit.
Überbrückungs-Finanzierung des AWS
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Kleinen und mittleren Betrieben (KMU), Ein-Personen-Unternehmen, Freiberuflern und neuen Selbständigen hilft das Austria Wirtschaftsservice (AWS) mit der Besicherung einer Überbrückungsfinanzierung im Ausmaß von 80% der Kreditsumme. Damit soll die Liquidität sichergestellt werden, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten (Wareneinkäufe, Personalkosten, etc.). Ausgenommen von dieser Unterstützungsleistung sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, für diese gibt es gesonderte Maßnahmen.
ACHTUNG: Umschuldungen und kurzfristige Kreditfinanzierungen (weniger als 6 Monate) sind ausgeschlossen. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vor einer Insolvenz stehen.
Genauere Informationen finden Sie auf dem Portal des AWS.
Wie wird der Antrag gestellt?
Anträge werden durch die finanzierende Bank gestellt, das Austria Wirtschaftsservice (AWS) entscheidet über die Vergabe. Sie ist auch die Förderstelle.
Hilfe für Tourismusbetriebe
Kleine und mittlere Unternehmen aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) mit Haftungen für bis zu maximal 500.000 Euro Überbrückungskredit. Übernommen werden 80% der Haftung für neu aufgenommene Überbrückungskredite, es gibt keine Untergrenze. Die Laufzeit beträgt 36 Monate
Voraussetzung: Der Umsatz muss mindestens 15% unter dem vom Vorjahr liegen bzw. prognostiziert werden.
Wie wird der Antrag gestellt?
Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Portal der ÖHT.
Entgegenkommen von Banken und Vertragspartnern
Last but not least: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank, wenn Sie aktuelle Liquiditätsprobleme haben oder dies absehbar wird. Ihre Bank kann etwa Kreditraten stunden. Auch bei anderen laufenden Verträgen (Miete, Leasing, Versicherung, etc.) können Sie den Vertragspartner um Stundungen ersuchen – ob diese gewährt werden, bleibt aber natürlich im Ermessen des Vertragspartners.
Laufende Updates
Einen Überblick über alle Hilfsmaßnahmen für Gewerbetreibende sowie eine Anlaufstelle für betroffene Unternehmen finden Sie auf dem Portal der WKO.
Eine Zusammenfassung für EPU finden Sie hier.
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