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Aus für die kalte Progression: Das Ende der schleichenden Steuererhöhung

Was die Abschaffung der kalten Progression bedeutet, wie die Anpassung ab 2023 erfolgt und wie Sie als Ein-Personen-Unternehmen davon profitieren.

Die richtige Ermittlung und Prognose von Steuern und Zahlungen kann für Selbstständige eine Herausforderung sein, die ich aus eigener Erfahrung gut kenne. Gerade für Neugründer:innen und EPU ist sie oft eine Hürde und ein Schreckgespenst.

Viele Begriffe kennen wir meist nur aus den Medien, die „kalte Progression“ ist einer davon. Die Abschaffung der kalten Progression wurde über mehrere Jahrzehnte immer wieder diskutiert und von der Wirtschaftskammer gefordert, aber nie umgesetzt. Mit der steigenden Inflation ist das Thema wieder hochgekocht und durch das Entlastungspaket der Regierung wird sie 2023 endlich für alle Einkommensteuerpflichtigen abgeschafft.

Was versteht man unter kalter Progression?

Die kalte Progression ist auch als schleichende oder geheime Steuererhöhung bekannt. Diese Erhöhung der Steuerlast hängt damit zusammen, dass unser Steuersystem nicht an die Inflation angepasst ist. Die Folge: als EPU hat man am Ende des Tages trotz höheren Einkommens kaum mehr Geld übrig. Die nicht an die Inflation angepasste Steuer frisst einen immer höheren Anteil des Einkommens auf.

Sehen wir uns die beiden Protagonisten der kalten Progression näher an.

Ausflug ins Einkommenssteuergesetz (EStG)

Die Einkommenssteuer ist in Österreich gestaffelt.

  • Niedrige Einkommen werden weniger besteuert,
  • höhere Einkommensteile hingegen höher.

Dieser Staffel- oder Stufentarif ist so gestaltet, dass bestimmte Einkommensstufen immer gleich besteuert werden.

Aktuell sind die ersten 11.000 Euro einkommenssteuerfrei (0% Progression). Zwischen 11.001 und 18.000 Euro beträgt die Einkommenssteuer derzeit 20%. Die Staffeln setzen sich fort bis zur höchsten Steuerstufe von 55% für Einkommensteile über 1 Million Euro.

Aktuell gibt es sieben Steuerstufen:

          0 –      11.000 Euro: 0% 
11.001 –      18.000 Euro: 20 %
18.001 –      31.000 Euro: 32,5 %
31.001 –      60.000 Euro: 42 %
60.001 –      90.000 Euro: 48 %
90.001 – 1.000.000 Euro: 50 %
> 1.000.000 Euro: 55 %

ACHTUNG: Diese Tabelle wird oft missverstanden. Wenn Sie 11.500 Euro verdienen, bedeutet das NICHT, dass der gesamte Verdienst mit 20% besteuert wird! Lediglich die 500 Euro, die den Grenzwert von 11.000 Euro überschreiten, werden mit 20% besteuert!

Was ist die Inflation?

Wir hören darüber täglich in den Nachrichten, und obwohl es sie immer gibt, ist sie uns in den letzten Jahren bewusster geworden: die Inflation oder Teuerung. Das allgemeine Preisniveau steigt und wir können um das gleiche Geld weniger kaufen. Je höher die Inflation ist, desto stärker wirkt sich der Effekt der kalten Progression aus.

Kalt erwischt

Durch steigendes Einkommen rücken einkommensteuerpflichtige Unternehmer:innen  in höhere Steuerklassen und automatisch wird mehr Geld in die Staatskassen gespült. Nachdem hier keine aktive Handlung involviert ist, bezeichnet man diese Progression als „kalt“.

Was sich 2023 ändert

Die Tarifstufen im EStG sollen ab 2023 jährlich an die Inflationsrate angepasst werden. Damit bleibt der Wert der niedrigen Steuerstufen erhalten, und wir zahlen in Relation nicht jedes Jahr mehr Steuern.

Wie genau funktioniert diese Anpassung?

  • Als Basis für die Berechnung gilt die Veränderung (des Verbraucherpreisindex) im Zeitraum Juli des Vorjahres bis Juni des aktuellen Jahres (also für 2023: Juli 2021 bis Juni 2022).
  • Zwei Drittel der Inflationsrate werden automatisch auf alle Tarifstufen aufgeschlagen (ausgenommen ist die Tarifstufe für Einkommensteile über 1 Million Euro).
  • Über das letzte Drittel wird (jährlich) durch ein eigenes Bundesgesetz entschieden.

Für 2023 beträgt die auszugleichende Inflation 5,2%, zwei Drittel davon ergeben eine Anpassung von 3,47% für alle Tarifstufen (ausgenommen, wie schon erwähnt, die höchste über 1 Million Euro). Zusätzlich sollen 2023 die ersten beiden Stufen (bis 11.000 und bis 18.000 Euro) über die Inflation hinaus um 6,3% angehoben werden.

Das Steuersystem wird also strukturell und dauerhaft verändert, da diese Anpassung künftig jährlich vorgenommen wird. Selbstständigen wie auch Arbeitnehmer:innen wird damit längerfristig mehr Netto im Geldbörsel bleiben. Das erhöht die unternehmerische Planbarkeit und die Kaufkraft.

Die Tabelle wird 2023 Jahr also so aussehen (und sich jedes weitere Jahr verändern):

          0 –       11.693 Euro: 0% 
11.694 –       19.134 Euro: 20 %
19.135 –       32.075 Euro: 30 %
32.076 –       62.080 Euro: 41 %
62.081 –       93.120 Euro: 48 %
93.121  – 1.000.000 Euro: 50 %
> 1.000.000 Euro: 55 %

Tarifsätze

Zusätzlich wird 2023 auch die bereits in der ökosozialen Steuerreform beschlossene Senkung der Tarifsätze für die Stufen 3 und 4 wirksam (die Senkung der zweiten Stufe erfolgte bereits mit Wirkung 2020):

  • Senkung Tarifstufe 3 von 32,5% auf 30% ab 2023
  • Senkung Tarifstufe 4 von 42% auf 41% ab 2023
  • (2020 erfolgte Senkung: Tarifstufe 2 von 25% auf 20%, max. Ersparnis 350,-)
  • (2024 erfolgte Senkung: Tarifstufe 4 von 41% auf 40%)

Lassen Sie uns rechnen

Ein fiktives Rechenbeispiel soll Ihnen die Auswirkung der kalten Progression bzw. die Änderung nach der Abschaffung anschaulich machen.

Frau S ist als Masseurin tätig und erwirtschaftet einen Gewinn von 35.000 Euro. Die Höhe der Einkommensteuerbelastung für 2022 bzw. 2023 stellt sich wie folgt dar:

2022: 7.305,- Euro
2023: 6.569,- Euro

Durch die Reform des Tarifes ergibt sich daher eine Ersparnis von 735,- Euro bzw 10,7%, die sich aus der Senkung der Tarifsätze und der Anpassung der Tarifstufen ergibt. Da die kalte Progression auch 2024 im Tarif zu berücksichtigen ist, wird 2023 wieder eine Anpassung der Tarifstufen erfolgen, die wiederum eine Anpassung der Steuerbelastung zur Folge haben wird.

Holen Sie sich Unterstützung

Die Wirtschaftskammer bietet Einzelunternehmer:innen verschiedene Hilfsmittel zur Gewinnermittlung und Berechnung der Steuern an. Mit dem Online-SVS und Steuerrechner können Sie zum Beispiel auf einen Blick sehen, welche Sozialversicherungs- und Einkommensteuer-Vorschreibungen Sie erwarten. Auf der WKO Website finden Sie zusätzlich viele weitere Informationen und Serviceleistungen rund um das Thema Finanzen.

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Wenn Sie sich mit dem Thema Steuern nur so viel wie nötig herumschlagen möchten, empfehle ich Ihnen, eine Steuerberatung zu engagieren. Eine gute Investition, denn Sie können in der gewonnenen Zeit Ihrer Kernaufgabe – nämlich Ihrem Business – nachgehen.

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