1. Anschaffungen über 400 Euro
Bei Wirtschaftsgütern, die mehr als 400 € (exkl. USt.) kosten, kann nicht der gesamt Betrag sofort abgesetzt werden. Statt dessen wir die AfA (Absetzung für Abnutzung) als Ausgabe berücksichtig. Wer vor Jahresende noch eine größere Anschaffung tätigt, kann in der Steuererklärung noch ein halbes Jahr AfA geltend machen.
2. Anschaffungen unter 400 Euro
Wirtschaftsgüter, die weniger als 400 € (exkl. USt.) kosten – wenn Sie als Kleinunternehmer keine Vorsteuer absetzen inklusive USt. – können Sie im Jahr der Anschaffung sofort absetzen.
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3. Reparaturen und Instandhaltung
Müssen Sie etwas reparieren oder eine Instandhaltungsarbeit durchführen? Wenn Sie das noch dieses Jahr schaffen, können Sie die Ausgabe zur Gänze absetzen. Selbst wenn die Arbeiten noch nicht begonnen wurden: Eine vereinbarte Akontozahlung auf noch zu erbringende Lieferungen und Leistungen ist im Jahr der Zahlung voll absetzbar!
4. Ausgaben vorziehen oder verschieben
Als Einnahmen/Ausgaben-Rechner müssen Sie aber beachten: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben sind dem Kalenderjahr zuzurechnen, das sie wirtschaftlich betreffen – wenn sie innerhalb von 15 Tagen vor oder nach dem 31. Dezember zu- oder abfließen.
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5. Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht allen natürlichen Personen zu und beträgt bis zu 13% des Gewinnes.
- Der GFB kann bis zu einem Gewinn von 580.000 € geltend gemacht werden. Durch die Staffelung des Prozentsatzes beträgt der maximale GFB 45.350 € pro Jahr.
- Bis 30.000 € Gewinn steht der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu – das ist der sogenannte Grundfreibetrag in Höhe von maximal 3.900 €.
- Ist der Gewinn höher als 30.000 €, steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt werden.
- Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgaben-Pauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu. In diesem Fall sind die Investitionen irrelevant.
6. Spenden
Bis zu zehn Prozent Ihres Gewinns dürfen Sie für Forschung- und Lehre oder für wohltätige Zwecke spenden und steuerlich absetzen – allerdings nur, wenn der Empfänger auf der Liste der begünstigten Empfänger, abrufbar beim Finanzministerium steht.
Geld- und Sachspenden bei Katastrophen sind unbegrenzt als Betriebsausgaben absetzbar, wenn damit ein entsprechender Werbeeffekt verbunden ist – etwa Spenden im Zusammenhang mit Hochwasser. Die Zahlung muss in jenem Jahr erfolgen, in dem sich der Betrag steuermindernd auswirken soll.
7. Registrierkassen-Prämie
Seit 1.1.2016 müssen Betriebe mit einem Jahresumsatz über 15.000 € und Barumsätzen über 7.500 € eine Registrierkasse einsetzen.
Zur Anschaffung gibt’s eine einmalige Prämie, die beim Betriebsfinanzamt beantragt werden kann. Die Prämie beträgt 200 € (bzw. maximal 30 € pro Erfassungseinheit), wird mit dem Steuererklärungsformular E108c beantragt und dem Abgabenkonto gutgeschrieben.
Die Anschaffungskosten müssen steuerlich nicht über mehrere Jahre verteilt werden, sondern können sofort im Jahr des Aufwandes in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Beachten Sie aber: Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn im Jahr der Anschaffung auch ein entsprechender Gewinn bzw. Überschuss vorliegt. Andernfalls wäre nach den Regeln einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer (z.B. 3 Jahre im Falle einer Computerkasse) linear zu verteilen.
WAS ZU JAHRESENDE SONST NOCH RELEVANT SEIN KANN:
Aufbewahrungsfrist
Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere müssen Sie sieben Jahre lang aufbewahren. Unterlagen des Jahres 2010 können Sie also am 1.1.2018 dem Shredder übergeben.
Ausnahmen:
- Sie haben ein offenes Rechtsmittelverfahren laufen und die Unterlagen sind dafür von Bedeutung.
- Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, sind wegen allfälliger Vorsteuerrückverrechnungen bis zu 22 Jahre aufzubewahren. Wenn sie für ein gerichtliches oder behördliches Verfahren von Bedeutung sind, auch darüberhinaus.
Doppelte Buchführung
Ihre Geschäfte gehen gut? Prüfen Sie, ob Sie auf Doppelte Buchhaltung nach § 5 EStG umstellen müssen. Das ist dann der Fall, wenn
- Ihr Jahresumsatz zweimal mehr als 700.000 € erreicht hat,
- Ihr Jahresumsatz 1.000.000 € überschritten hat. Diese Verpflichtung entfällt wieder, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren diese Grenze unterschritten wird.
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